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Aktuelle News und Infos

Links und Tipps zum Thema Corona-Soforthilfen

03.06.2020

Konjunkturpaket des Bundes – Eckpunktepapier beschlossen

Der Ko­ali­ti­ons­aus­schuss im Bund hat sich am 3. Juni auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt, das auch zentrale Forderungen der IHK zu Leipzig aufgreift. Das insgesamt 57 Punkte umfassende Eckpunkte-Papier sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Überbrückungshilfen für die Monate Juni bis August bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent und fortdauernden Umsatzrückgängen in den Monaten Juni bis August um mindestens 50 Prozent: Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent sollen bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent soll eine Erstattung von bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten möglich sein. Der maximale Erstattungsbetrag soll auf 150.000 Euro für drei Monate festgelegt sein. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
  • Sicherung von Ausbildung: einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag bei gleichbleibendem Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren; bei erhöhtem Ausbildungsplatzangebot für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro; Förderung, wenn die Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortgesetzt und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit gebracht werden; Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung, wenn Unternehmen die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können; Übernahmeprämien für Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können.
  • befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent
  • Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40 Prozent bis zum Jahr 2021
  • Senkung der EEG-Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 auf 6,0 ct/kwh
  • gesetzliche Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) schon ab der Steuererklärung 2019, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage
  • degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021
  • Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags
  • Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für Mitarbeiter an ihren Unternehmen
  • Verkürzung von Entschuldungsverfahren bei Insolvenzen natürlicher Personen auf drei Jahre sowie Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren für Unternehmen
  • Vorziehen von Investitionsvorhaben des Bundes, insbesondere in der Digitalisierung der Verwaltung
  • temporäre Vereinfachung des Vergaberechts, etwa durch Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland.
  • Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bis 30. September 2020
  • kommunaler Solidarpakt 2020: Kompensation aktueller krisenbedingter Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen
  • einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind
  • Aufstockung der Programme aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW um 500 Mio. Euro
  • Förderung von Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien, u.a. durch: erhöhten Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage rückwirkend zum 1. Januar 2020 und befristet bis zum 31. Dezember 2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen; Ausweitung projektbezogener Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der Energiewende) mit Fokus auf Digitalisierung und Sektorkopplung im Energiesystem; Förderung der Elektromobilität u.a. durch Verdoppelung der Förderung für Anschaffung von Elektrofahrzeugen befristet bis 31. Dezember 2021, Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 31. Dezember 2030, ein Bonusprogramm für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie für die Jahre 2020 und 2021 sowie einen forcierten Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur

Zum Eckpunktepapier


25.05.2020

Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die im Besitz einer Genehmigungsurkunde gemäß § 17 Personenbeförderungsgesetz sind, haben ab sofort die Möglichkeit, den Einbau von Schutz-Abtrennungen in Fahrzeugen voll subventioniert zu bekommen. Damit soll eine Corona Infektion der Fahrzeuginsassen verhindert werden.

Links zum Förderantrag:

TÜV Anforderungen an die Trennscheibe

Soforthilfen des Bundes:

  • ür Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate

Sofort-Zuschuss kann zusätzlich zu Länderhilfen beantragt werden, der Antrag läuft über die Länder bzw. Kommunen, ist aber derzeit (Stand 26.3.) noch nicht online abrufbar.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Baden-Württemberg

Soforthilfe in Form von Zuschüssen:

  • Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4


Bayern

Soforthilfe in Form von Zuschüssen:

  • Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 7.500 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Berlin

Soforthilfe in Form von Zuschüssen :

  • Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Brandenburg

Soforthilfe in Form von Zuschüssen:

  • Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten: Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten: Bis zu 60.000 € Einmalzahlung für drei Monate

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Bremen

Soforthilfe in Form von Zuschüssen für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten:

  • Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei Monate. In Einzelfällen ist ein Zuschuss bis zu 20.000 Euro möglich

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Hamburg

Soforthilfe in Form von Zuschüssen:

  • Für Solo-Selbständige 2.500 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis 10 Beschäftigte 5.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis 50 Beschäftigte 10.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis zu 250 Beschäftigte 25.000 € für drei Monate

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Hessen

Soforthilfe in Form von Zuschüssen sind wie folgt geplant und sollen nächste Woche vorliegen :

  • Für Betriebe bis 5 Beschäftigte: 10.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis zu 49 Beschäftigte: 30.000 €

Mecklenburg-Vorpommern

Soforthilfe in Form von Zuschüssen:

  • Für Betriebe bis 5 Beschäftigte: 9.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis 10 Beschäftigte: 15.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis 24 Beschäftigte: 25.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis zu 49 Beschäftigte: 40.000 € für drei Monate

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/

Niedersachsen

  • Für Betriebe bis 5 Beschäftigte: 3.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis 10 Beschäftigte: 5.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis 30 Beschäftigte: 10.000 € für drei Monate
  • Für Betriebe bis zu 49 Beschäftigte: 20.000 € für drei Monate

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Nordrhein-Westfalen

Es liegen noch keine Angaben vor

Rheinland-Pfalz

Es liegen noch keine Angaben vor, weiteres unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Saarland

Soforthilfe in Form von Zuschüssen zwischen 3.000 und 10.000 Euro, abhängig von der Mitarbeiterzahl.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Sachsen

Hilfe über die Sächsische Aufbaubank als zinsloses Darlehn bis zu 100.000 €, siehe auch:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Sachsen-Anhalt

Es liegen noch keine Angaben vor

Schleswig-Holstein

Es liegen noch keine Angaben vor

Thüringen

Soforthilfe in Form von Zuschüssen :

  • Für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 5.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Bis zu 10.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 25 Beschäftigten: Bis zu 20.000 € Einmalzahlung für drei Monate
  • Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten: Bis zu 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate

https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020

Hilfe durch die KFW Bank finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4


(Alle Angaben ohne Gewähr ist und Stand 26.März 2020)


Informationsangebot aus der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag


Der haushaltspolitische Sprecher, Otto Fricke, hat die derzeitigen Hilfsangebote des Bundes für Unternehmen und Selbständige gesichtet und aufbereitet.

Das „Corona-Briefing“ von Otto Fricke für Unternehmen, das fortwährend aktualisiert wird, finden Sie hier: https://www.otto-fricke.de/meldung/corona-krise-fragen-und-antworten-für-unternehmen

Spezielle Angebote des Freistaates Sachsen sind hier zu finden:

https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html


Die Versicherungsunternehmen stunden/erlassen auf Antrag auch Versicherungsbeiträge, setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsvertreter zusammen. Als Beispiel haben wir hier die Nutzungsverzichterklärung Fahrzeugversicherung der Würtembergische Versicherung bei gefügt:

Zum PDF


NRW-Soforthilfe 2020: Antragsverfahren startet am Freitag!

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern. Erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten sollen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zwischen 9.000 und 25.000 Euro für die Monate abgefedert werden.

Am Freitag (27. März) wird das Antragsverfahren auf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 im Laufe des Tages freigeschaltet. Es wird ausschließlich dieses Online-Verfahren angeboten. Sie müssen bei der Beantragung verschiedene Personen- und betriebsbezogene Angaben machen. Sie benötigen z. B. Ihr amtliches Ausweisdokument, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer, Anzahl der Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) u.a. Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld des Antrags unter Link https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020, welche Unterlagen und Angaben zu den Beschäftigten Sie einzureichen haben.


Gesammelte Maßnahmenvorschläge für Ihre Liquidität hat auch der Bund der Steuerzahler zusammengestellt. Der BdSt-Infoservice „Corona-Krise – Das müssen Sie jetzt wissen“ mit Hinweisen für A wie Arbeitnehmer über F wie Freiberufler bis V wie Verein zeigt kompakt, woran jetzt gedacht werden muss. Der Infoservice wird laufend aktualisiert. https://steuerzahler.de/coronakrise/