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- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 6 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 1 Monat, 2 Wochen von Sabine Richartz aktualisiert.
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27. Januar 2024 um 18:43 Uhr #1821BerndClementLimousine BerlinTeilnehmer
Es wäre schön, wenn es uns gelingen würde den Bundestag davon zu überzeugen , dass unsere Fahrzeuge z.B. als :“Chauffeurwagen“ bezeichnet werden würde.
Dann könnte man vielleicht die Ordnungsämter anweisen weiterhin diesen Fahrzeugen die Ausnahmegenehmigung(WSZ u Alarmanlage) zu erteilen. Dann würde dieses nicht von der Laune des Bearbeiters abhängig sein28. Januar 2024 um 21:20 Uhr #1825Tino MüllerTeilnehmerHallo Bernd,
gute Anregung, was sagen die Anderen dazu?
LG Tino
29. Januar 2024 um 9:30 Uhr #1826ostseelimoTeilnehmerGleicher Meinung, der Vorschlag steht lange schon im Raum – wartet nur noch auf die Realisierung!
Meiner Meinung nach eine primäre Aufgabe des Verbandes!
LG Rudi Markl
3. Februar 2024 um 12:32 Uhr #1844NataschaTeilnehmerHallo Zusammen,
ja das wäre sicher eine gute Möglichkeit für die Behörden künftig zu besser differenzieren.
Danke für eure Beiträge.
Beste Grüße
Natascha11. September 2024 um 16:34 Uhr #2044dirkTeilnehmerGuten Tag, dazu müsste der Begriff „Chauffeurwagen“ erst einmal klar definiert werden. Denn sonst ist plötzlich jedes Fahrzeug, das kein Taxi ist, ein Chauffeurwagen.
Viel wichtiger ist bei der ganzen Sache sowieso der Taxi-Alarm. Wann kümmert sich darum mal jemand?
12. September 2024 um 18:29 Uhr #2045Tino MüllerTeilnehmerHallo in die Runde,
erstmal schön das hier mal eine Diskussion startet!!!! Dazu haben wir diesen Tool auf Wunsch der Mitglieder mal einrichten lassen.
Nun zur Anfrage, also im Zuge der Erneuerung des Personenbeförderungsgesetzes wurde die Frage nach der Alarmanlage von Mitglieder des Verkehrsausschuß auch mit Verwunderung nachgefragt. Das sind die Politiker die darüber entschieden haben!!! Ich sagen nur Herrn Michael Donth, wusste nicht mal was das ist bzw. das sowas vorbaut ist!
Leider hängt unser Gewerbe am Taxigewerbe dran und da ist es nun mal Pflicht und sinnvoll. Ich habe festgestellt, dass TÜV usw. aber auch die Alarmanlagen der Fahrzeuge per Fahrzeug App akzeptieren. Ansonsten sind es gerade mal rund 150 -200 Euro Kosten und die sind vernachlässigbar im Gegensatz zum WGZ.Nun zum Thema Chauffeurwagen oder wie auch immer. Dazu müßte das PBFG angefasst werden, was in den nächsten Jahren mit Sicherheit nicht passieren wird, dazu haben die ganz andere Probleme momentan. Ich komme da auch wieder zum größten Problem, dass sind die Mitglieder – sie wollen alle gern, aber was dafür tun will keiner! Ich versuch sehr viel schon, auch mit meinen Gesprächen mit Politiker und Fachleuten der Branche, aber eine der meisten Fragen – wie viele Unternehmen seit ihr?
Nur reine Limousinenunternhmen vielleicht 150 in Deutschland, Mietwagenunternehmen egal was sie fahren ca. 15-18 Tausend. Deshalb haben wir uns da auch geöffnet um mehr Mitglieder zu gewinnen, den nur dann erreichen wir Größe. Ich muss auch sagen, die meisten Unternehmen arbeiten nicht nur im First Class Bereich, ich selbst mache es nicht anders, aber meine Kunden ist es egal ob wir Chauffeurwagen oder Mietwagen heißen – sie wollen einen Service von meinem Unternehmen. So arbeiten sehr viele in Deutschland, nah am Taxi oder im Premium Segment. Sollten sich Kollegen finden, die das vorantreiben wollen und alle Hürden mit Anschreiben, Politik usw. Ersthaft mitgehen wollen, dann stehe ich und die Mitglieder des Vorstandes auf jeden Fall bereit um mitzuarbeiten!Ich freuen mich auf weitere Wortmeldungen hier und wünsche allen einen schönen Abend.
Tino Müller
28. September 2024 um 21:25 Uhr #2056Sabine RichartzTeilnehmerHallo zusammen,
Das „Wegstreckenurteil“ ist leider ein Vergleich und deswegen für niemanden nutzbar. Die interessante Frage ist aber, was wurde mit dem Fahrzeug bis zum Vergleichsurteil gemacht, denn die Genehmigung gilt nur noch für 6 Monate. Gab es denn in dem Vergleich irgendeinen Ausgleich für nicht nutzen können?
Liebe Grüße Sabine -
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